Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


sonstiges:einfuhr

Ein- und Ausreisebestimmungen für Norwegen

Einreise nach Norwegen

Auszug aus der Internetseite Smittevernråd for reiser til utlandet og innreise til Norge under covid-19 Abschnitt „Råd og regler ved innreise til Norge“ (aufgerufen am 21. Mai 2022):

Übersetzung:
„… Ab dem 12.02.2022 gilt bei der Einreise nach Norwegen keine Test-, Quarantäne- oder Registrierungspflicht. .…“

Bitte die aktuellen Regelungen beachten.

Gesundheitsinformationen
Norwegische Gesundheitsbehörden betreiben in norwegischer Sprache seit 2011 die Informationsseite https://www.helsenorge.no. Dort werden u. a. Informationen zum Thema Corona bereitgestellt.
In der Übersichtsseite sind neben den Hinweisen zu norwegischen Regeln und Empfehlungen (Oversikt over regler og anbefalinger) auch Reisetipps (Reiseråd) aufgeführt.

Reisdokumente
Die mitgeführten Reisedokumente müssen für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein, da Norwegen nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957, ist. Somit werden in Norwegen abgelaufene Reisedokumente nicht anerkannt.
Norwegen ist Mitglied im Schengen-Raum. Dennoch wird von einer Einreise als auch von einem Aufenthalt in Norwegen ohne bzw. ohne gültige Reisedokumente abgeraten.
Durch das Schengen-Abkommen mit seinen Maßnahmen (eine beispielhafte Auflistung)
- die Abschaffung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen
- ein gemeinsames Regelwerk für Personen, die die Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten überschreiten
- die Angleichung der Einreisebedingungen und der Visa-Bestimmungen für Kurzaufenthalte
ist in diesem Gebiet grundsätzlich (grundsätzlich bedeutet, Ausnahmen sind möglich) ein uneingeschränkter Personenverkehr ohne Ausweisdokumente möglich.
Die Anforderungen der Fluggesellschaften/Fährgesellschaften/Reiseveranstalter zur Vorlage von Reisedokumenten weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Ausweisregelungen und weitere Unterlagen der Veranstalter

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Interseiten wurden am 7. November 2022 überprüft.

Hurtigruten
Hurtigruten kann durch eigene Regelungen (z.B. in den Allgemeinen Reisebedingungen) über die staatlichen Vorgaben hinausgehen.

1. Postschiffreise
Information zu Pass-, Visa- und Einreisevorschriften sind in den „Praktischen Information für Ihre Postschiffreise“ bzw. den Formalitäten und Reisedokumente für Reisen entlang der norwegischen Fjordküste aufgeführt.

2. Expeditions Seereisen
Den Seiten Expeditions Seereisen Praktische Informationen bzw. Alles, was Sie wissen müssen, bevor Sie Ihr Expeditionsschiff betreten sind Information zu Pass-, Visa- und Einreisevorschriften zu entnehmen.

Bei allen Expeditions-Seereisen - auch der Expeditions-Seereise ab Hamburg entlang der norwegischen Küste - wird ausschließlich der Reisepass anerkannt (Dank an Stefanie78 und einer stillen Mitleserin).

Das Schiffsmanifest ist bei allen Expeditions-Seereisen - auch der Expeditions-Seereise ab Hamburg entlang der norwegischen Küste - vorgeschrieben.

Ein Medizinischer Fragebogen ist allen Expeditions-Seereisen - außer der Expeditions-Seereise ab Hamburg entlang der norwegischen Küste - vorgeschrieben.

Havila Voyages
Havila Voyages kann durch eigene Regelungen (z.B. in den Allgemeinen Reisebedingungen) über die staatlichen Vorgaben hinausgehen.

In den Reisebindungen - AGB - sind im Abschnitt C. Allgemeine Reisebedingungen - AGB - die Einreisebestimmungen (4.2) und Gesundheitsinformationen (4.3) aufgeführt.

Einreise nach Svalbard (Spitzbergen)

Svalbard ist zwar ein Teil von Norwegen, dennoch gilt dort das Schengen-Abkommen nicht.

siehe https://www.sysselmannen.no

Einfuhrwertgrenzen in die EU

Informationen des deutschen Zolls bzw. des österreichischen Zolls.

Bei der Wareneinfuhr aus einem Nicht-EU-Land in die EU bestehen folgende Freigrenzen:

  • Bei Einreise mit Schiff oder Flugzeug = bis 430 Euro
  • Bei Einreise mit dem Auto = bis 300 Euro

Für Reisende unter 15 Jahren verringern sich diese beiden Freigrenzen generell auf 150 Euro (unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel).

Wenn die Freimengen und Freigrenzen bereits ausgenützt sind, richten sich die Zollsätze, die auf die darüber hinausgehenden Waren grundsätzlich nach dem EU-Zolltarif. Für jede Ware bzw. Warengruppe ist ein eigener Zollsatz vorgesehen.

Bei Post- und Kuriersendungen gib es differenziertere Regelungen:
* Geschenksendungen mit einem Warenwert bis 45 Euro sind zoll- und einfuhrsteuerfrei
* für Geschenksendungen mit einem Warenwert von über 45 Euro bis 700 Euro erfolgt eine vereinfachte Abgabenberechnung mit „Pauschlierten Abgabesätzen“
* für Geschenksendungen mit einem Warenwert von über 700 Euro bis 700 Euro werden die Einfuhrabgaben nach den Abgabensätze aus dem Zolltarif berechnet
* kommerzielle Sendungen sind ab dem 01.07.2021 verbrauchssteuerpflichtig und es muss eine Zollanmeldung erfolgen; bis zum 30.06.2021 sind kommerzielle Sendungen mit einem Warenwert bis 22 Euro abgabenfrei
* kommerzielle Sendungen mit einem Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro sind verbrauchssteuerpflichtig und einfuhrsteuerpflichtig (die Einfuhrsteuer entspricht in der Regel der Mehrwertsteuer) und es muss eine Zollanmeldung erfolgen
*kommerzielle Sendungen mit einem Warenwert über 150 Euro sind zollpflichtig, verbrauchssteuerpflichtig, einfuhrabgabenpflichtig und es muss eine Zollanmeldung erfolgen

Die örtlichen Zollstellen (Anschriften und Öffnungszeiten) können für Österreich über die Internetseite bzw. für Deutschland über die Internetseite gesucht werden.

Für den Service (z. B. Anmeldung der Sendung beim Zoll und Zahlung der Abgaben) verlangt der Post- bzw. Kurierdienst in der Regel eine Pauschale. Ob und in welcher Höhe gegebenenfalls diese verlangt wird, ist den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu entnehmen.

Artenschutz

Bei der Einfuhr von geschützten Tieren, Pflanzen und Erzeugnissen daraus müssen Sie mit Folgendem rechnen:
Ihre Souvenirs werden beschlagnahmt.
Gegen Sie wird ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Sie müssen eine damit verbundene empfindliche Geldstrafe zahlen. Im Durchschnitt müssen Sie mit mehreren Hundert Euro Bußgeld für jedes eingeführte Exemplar rechnen.
Quelle: Herausgeber: Generalzolldirektion Am Propsthof 78a 53121 Bonn.

Daher wird ein Blick auf die Seite Länderauswahl empfohlen.

norwegische Zollbestimmungen

Informationen des norwegischen Zolls.

Informationen der Königlich Norwegische Botschaft in Berlin.

Aufenthaltsgenehmigung

EU/EWR-Staatsangehörige sind berechtigt, in Norwegen zu arbeiten, zu studieren und zu leben. Alle EU/EWR-Staatsangehörigen, die länger als drei Monate in Norwegen bleiben, müssen sich registrieren.

Informationen dazu erteilen die Königlich Norwegische Botschaft in Berlin, Königlich Norwegische Botschaft in Bern, Athen, Rom, Madrid, Kopenhagen, Stockholm, Den Haag, oder Reykjavik oder das norwegische Ausländerzentralamt UDI.

sonstiges/einfuhr.txt · Zuletzt geändert: 09.02.2024 von jobo