Auszug aus der Internetseite
Smittevernråd for reiser til utlandet og innreise til Norge under covid-19 Abschnitt „Råd og regler ved innreise til Norge“ (aufgerufen am 21. Mai 2022):
Übersetzung:
„… Ab dem 12.02.2022 gilt bei der Einreise nach Norwegen keine Test-, Quarantäne- oder Registrierungspflicht. .…“
Bitte die aktuellen Regelungen beachten.
Gesundheitsinformationen
Norwegische Gesundheitsbehörden betreiben in norwegischer Sprache seit 2011 die Informationsseite https://www.helsenorge.no. Dort werden u. a. Informationen zum Thema Corona bereitgestellt.
In der Übersichtsseite sind neben den Hinweisen zu norwegischen Regeln und Empfehlungen (Oversikt over regler og anbefalinger) auch Reisetipps (Reiseråd) aufgeführt.
Reisdokumente
Die mitgeführten Reisedokumente müssen für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein, da Norwegen nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957, ist. Somit werden in Norwegen abgelaufene Reisedokumente nicht anerkannt.
Norwegen ist Mitglied im Schengen-Raum. Dennoch wird von einer Einreise als auch von einem Aufenthalt in Norwegen ohne bzw. ohne gültige Reisedokumente abgeraten.
Durch das Schengen-Abkommen mit seinen Maßnahmen (eine beispielhafte Auflistung)
- die Abschaffung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen
- ein gemeinsames Regelwerk für Personen, die die Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten überschreiten
- die Angleichung der Einreisebedingungen und der Visa-Bestimmungen für Kurzaufenthalte
ist in diesem Gebiet grundsätzlich (grundsätzlich bedeutet, Ausnahmen sind möglich) ein uneingeschränkter Personenverkehr ohne Ausweisdokumente möglich.
Die Anforderungen der Fluggesellschaften/Fährgesellschaften/Reiseveranstalter zur Vorlage von Reisedokumenten weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Hurtigruten
Hurtigruten kann durch eigene Regelungen (z.B. in den Allgemeinen Reisebedingungen) über die staatlichen Vorgaben hinausgehen.
„Alles, was Sie über eine Seereise mit Hurtigruten nach Norwegen oder Spitzbergen wissen müssen“ ist hier in den „Praktischen Informationen“ aufgeführt.
Havila Voyages
Havila Voyages kann durch eigene Regelungen (z.B. in den Allgemeinen Reisebedingungen) über die staatlichen Vorgaben hinausgehen.
EU/EWR-Staatsangehörige sind berechtigt, in Norwegen zu arbeiten, zu studieren und zu leben. Alle EU/EWR-Staatsangehörigen, die länger als drei Monate in Norwegen bleiben, müssen sich registrieren.
Informationen dazu erteilen die Königlich Norwegische Botschaft in Berlin, Königlich Norwegische Botschaft in Bern, Athen, Rom, Madrid, Kopenhagen, Stockholm, Den Haag, oder Reykjavik oder das norwegische Ausländerzentralamt UDI.
Svalbard ist ein Teil von Norwegen, dennoch gilt dort das Schengen-Abkommen nicht.
Über die Internetseite Sysselmesteren på Svalbard sind u.a. nähere Informationen zum Bereich Einreise und Aufenthalt, z.B.: Ausweisregelungen, Visa, zuständige Kontrollen usw. abrufbar.
Informationen des deutschen Zolls bzw. des österreichischen Zolls (siehe gff. auch).
Der deutsche Zoll bietet online einen Abgabenrechner an.
Die örtlichen Zollstellen (Anschriften und Öffnungszeiten) können für Österreich über die Internetseite bzw. für Deutschland über die Internetseite gesucht werden.
Für den Service (z. B. Anmeldung der Sendung beim Zoll und Zahlung der Abgaben) verlangt Post- und Kurierdienste in der Regel eine zusätzliche Pauschale. Nähere Informationen sind den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu entnehmen.
Bei der Einfuhr von geschützten Tieren, Pflanzen und Erzeugnissen daraus müssen Sie mit Folgendem rechnen:
Ihre Souvenirs werden beschlagnahmt.
Gegen Sie wird ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Sie müssen eine damit verbundene empfindliche Geldstrafe zahlen. Im Durchschnitt müssen Sie mit mehreren Hundert Euro Bußgeld für jedes eingeführte Exemplar rechnen.
Quelle: Herausgeber: Generalzolldirektion Am Propsthof 78a 53121 Bonn.
Daher wird ein Blick auf die Seite Länderauswahl empfohlen.
AT = siehe: https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/verbote-beschraenkungen/Artenschutz.html
Informationen des norwegischen Zolls.
Informationen der Königlich Norwegische Botschaft in Berlin.