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sonstiges:versicherungen

Reiseversicherungen

A. In den Allgemeinen Reisebedingungen - AGB - sind von den Veranstaltern Hinweise auf Reiseversicherungen enthalten.

Hurtigruten (HR)

Auszug aus den Allgemeinen Reisebedingungen (Stand: 7. September 2023)

“ …
5.3 Versicherungen
Sie und alle in der Buchung aufgeführten Personen müssen eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Reiseversicherung abschließen. Die Reiseversicherung, die Sie für sich und Ihre Mitreisenden beschaffen müssen, muss mindestens während der gesamten in der Buchungsbestätigung angegebenen Dauer Ihrer Reise gültig sein und mindestens die Stornierung der Buchung sowie medizinische Versorgung bei Krankheiten oder Verletzungen sowie die Rückbeförderung abdecken. Sie sind verpflichtet, zunächst Ansprüche im Rahmen Ihrer Reiseversicherung geltend zu machen, bevor Sie Erstattungsansprüche gegen Hurtigruten geltend machen. Wenn Sie ohne die vorgeschriebene Reiseversicherung reisen, haften wir nicht für Kosten oder Schäden, die andernfalls von der vorgeschriebenen Reiseversicherung gedeckt wären.

Je nachdem, welche Reise Sie gewählt haben, behalten wir uns vor, Sie um Angaben zu der für Sie und Ihre Mitreisenden bestehenden Reiseversicherung zu bitten, zum Beispiel um Angabe des Namens des Versicherers, des Versicherungsschutzes, eventueller vom Versicherer vorgenommener Versicherungsausschlüsse und/oder der jeweiligen Kontaktnummern für Notfälle.
… ″

Havila Voyages (HV)

Häufig gestellte Fragen (Auszug)
- undatiert, aufgerufen am 9. Juni 2024 -

“ … Welche Versicherung benötige ich?
Alle Passagiere sind verpflichtet, eine gültige Reiseversicherung abzuschließen. Die Richtlinien von Havila Voyage für Passagiere und besondere Bedingungen sind Teil des Vertrags zwischen dem Passagier und der Reederei. Diese Informationen sowie die Bedingungen für Buchung, Zahlung, Versicherung usw. finden Sie unter Havila Voyages - AGB´s - … “

Reisebedingungen
- undatiert, aufgerufen am 9. Juni 2024 -

“ …
4.1. Reiserücktrittsschutz und Reiseversicherung
4.1.1 Reiserücktrittsschutz über Dritte (Versicherungsgesellschaft usw.)
Wenn Sie eine Reise mit Havila Kystruten AS buchen, müssen Sie und Ihre Reisegruppe eine gültige Reiseversicherung haben, die mindestens den Rücktritt von der Reise/dem Pauschalreisevertrag sowie eine Krankenversicherung bei Krankheit, Unfall, Personenschaden und Rücktransport sowie Sach-/Frachtschäden abdeckt. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Reiseversicherung in Anspruch nehmen, bevor Sie eine Rückerstattung von Havila Kystruten AS beantragen. Der Reiserücktrittsschutz muss vom Kunden zusammen mit der Pauschalreise selbst abgeschlossen werden und dem Kunden das Recht einräumen, vom Pauschalreisevertrag in mindestens folgenden Fällen zurückzutreten: plötzliche und schwere Krankheit bei sich selbst oder bei jemandem in seiner unmittelbaren Familie oder Reisegesellschaft, andere unerwartete und schwerwiegende Vorfälle, vgl. auch Abschnitt 5.3 unten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass die Versicherung alle Ihre Bedürfnisse abdeckt, einschließlich bestehender Erkrankungen und Kosten, Rücktrittsgebühren und Rückreise im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit. Wenn Sie eine europäische Krankenversicherungskarte besitzen, muss diese auch mitgebracht werden, unabhängig davon, ob eine Reiseversicherung abgeschlossen wurde, siehe Abschnitt 4.2 unten. Sollte sich später herausstellen, dass Sie oder jemand in Ihrer Reisegruppe ohne eine ausreichende Reiseversicherung oder einen anderen gleichwertigen Versicherungsschutz reisen, haftet Havila Kystruten AS nicht für etwaige Kosten und Verluste, die ansonsten durch eine solche Versicherung gedeckt worden wären, einschließlich der damit verbundenen Folgeschäden. Wenden Sie sich an eine Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl, um eine für Sie und Ihre Bedürfnisse passende Versicherung zu finden.

4.1.2 Reiserücktrittsversicherung durch Havila Kystruten AS (sofern eine solche angeboten wird)
Der Veranstalter muss den Kunden auch über sein Recht informieren, eine Reiseversicherung beim Vermittler oder Veranstalter, evtl. bei einer Versicherungsgesellschaft, abzuschließen, d. h. eine Versicherung für Verlust/Beschädigung von Gepäck usw., und zur Deckung der Kosten für ärztliche Versorgung und eine mögliche Rückführung im Fall von Unfall/oder Krankheit. Wird der Pauschalreisevertrag kurz vor Reiseantritt abgeschlossen, sind die im vorstehenden Absatz genannten Informationen soweit wie praktisch möglich zu übermitteln. Ist das Widerrufsrecht ein wesentlicher Bestandteil der Rahmenbedingungen des Veranstalters, ist dieser verpflichtet, den Kunden deutlich darauf aufmerksam zu machen.

5.3. Bei plötzlicher und schwerer Krankheit oder Unfall – Reiserücktrittsschutz
5.3.1. Stornierung mit Reiserücktrittsschutz/Versicherung
Wenn der Kunde einen Reiserücktrittsschutz/eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, wie in Abschnitt 4.1 oben beschrieben, hat der Kunde das Recht, den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag zu verlangen, wenn er nachweisen kann, dass die Bedingungen für eine solche Stornierung erfüllt sind. Er ist verpflichtet, so bald wie möglich nach Bekanntwerden der Umstände, die ihn zur Stornierung berechtigen, den Veranstalter über die Stornierung zu informieren.

5.3.2. Das sollte der Reiserücktrittsschutz des Reisenden mindestens abdecken
Der Reiserücktrittsschutz sollte mindestens das Recht auf Stornierung umfassen, wenn der Kunde selbst oder dessen Ehepartner, eingetragener Partner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Schwiegereltern oder Geschwister von einer plötzlichen und schweren Krankheit, Unfallverletzung oder Tod betroffen sind. Gleiches gilt, wenn dies die Reisegesellschaft des Kunden betrifft, und es unangemessen wäre, vom Kunden zu verlangen, die Reise ohne die betreffende Person durchzuführen. Gleichbedeutend mit dem Vorstehenden sind plötzliche und schwerwiegende Vorfälle, die den Kunden oder seinen Reisebegleiter betreffen und es nicht angemessen wäre, vom Kunden die Durchführung der Reise zu verlangen. Solche Vorfälle können Feuer- oder Wasserschäden an der Immobilie des Kunden o. ä. sein. Es sei betont, dass der Kunde aus den oben genannten Gründen nur dann zur Stornierung berechtigt ist, wenn der Versicherte zuvor die Bestätigung erhalten hat, dass der Grund für die Stornierung von seiner Versicherungsgesellschaft anerkannt wird. Das Recht auf Stornierung nach den vorstehenden Absätzen setzt voraus, dass der Reisende die Umstände, die dazu führen, dass die Reise nicht angetreten werden kann, selbst nicht kannte oder hätte kennen müssen, und nicht selbst verursacht hat. Der Kunde ist verpflichtet, den Vermittler oder Veranstalter so bald wie möglich über die Stornierung zu informieren, nachdem ihm die Umstände bekannt geworden sind, die die Stornierung nach diesem Abschnitt rechtfertigen. Ferner muss er eine Bescheinigung eines Arztes, einer Polizeibehörde oder einer Versicherungsgesellschaft über die Hinderungsgründe vorlegen. Wenn Sie oder jemand in Ihrer Reisegruppe ohne Versicherung reisen, haftet Havila Kystruten AS nicht für etwaige Kosten und Verluste, siehe Abschnitt 4.1 oben.

5.3.2. Wenn Havila Kystruten AS einen eigenen Reiserücktrittsschutz anbietet (nur wenn dieser angeboten wird)
Wenn der Kunde den eigenen Reiserücktrittsschutz des Veranstalters akzeptiert hat, muss der Veranstalter im Falle einer Stornierung gemäß den o. g. Bestimmungen den gezahlten Betrag (abzüglich des Preises für den Reiserücktrittsschutz) unverzüglich rückerstatten, sobald der Kunde die erforderlichen Unterlagen vorlegt. Dies erfolgt eventuell nach Abzug einer angemessenen Verwaltungsgebühr, sofern eine solche Gebühr in den individuellen Bedingungen des Veranstalters oder im Versicherungsdokument angegeben ist. Wenn die Buchung mehrere Reisende umfasst und der Gesamtpreis einen Rabatt basierend auf der Gesamtzahl der Teilnehmer enthält, kann eine Stornierung für einen oder mehrere Teilnehmer in der Gruppe bedeuten, dass die Bedingungen für den vereinbarten Preis nicht mehr vorliegen. Dies sollte keine Preiserhöhung für die verbleibenden Teilnehmer verursachen, sondern durch den Reiserücktrittsschutz abgedeckt sein. Der Veranstalter hat das Recht, die Reisenden auf eine andere Unterkunft zu buchen, die besser auf die Größe der verbleibenden Gruppe abgestimmt ist, aber ansonsten der ursprünglich gebuchten Unterkunft entspricht. Das Recht auf eine solche Umbuchung setzt voraus, dass sie den Inhalt der gewählten Pauschalreise nicht reduziert und nicht dazu führt, dass die über die Pauschalreise bereitgestellten Informationen oder vereinbarten Zusatzleistungen nicht mehr erfüllt werden können. … “

B.
Zum Komplex: Deckung der Kosten für ärztliche Versorgung und eine mögliche Rückführung im Fall von Unfall/oder Krankheit (Auslandskrankenversicherung) wird auf die Wiki-Seite Gesundheitsfragen verwiesen.

Zum Komplex „Reiseversicherung“ informieren und prüfen Sie bitte den tatsächlichen Versicherungsschutz/Versicherungsumfang aus dem Kreditkarten-Vertrag.

C.
AT
Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich in Wien hat im Internet Informationen zur Reiseversicherung
Sinnvoll abgesichert - Reiseversicherungen - Stand Mai 2019 -
sowie
Reiseversicherungen - Stand: 23. April 2013, aktualisiert am 6. Juli 2022 -
veröffentlicht.

Verein für Konsumenteninformationen
Welche Reiseversicherung ist sinnvoll? - Stand:14. März 2023
Testergebnisse - kostenpflichtig - Stand: 27. März 2023

Arbeiterkammer
Analyse der Arbeiterkammer
PDF-Datei der Analyse - kostenfrei - Stand: Juni 2023

DE
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin - veröffentlichte Hinweise zu Reiseversicherungen.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl hat im Internet Zum Thema „Reiserücktrittsversicherung – durchaus eine Überlegung wert“ in der Rubrik „Reisen und Verkehr“
Sicher und sorglos durch Europa: Reiseversicherungen im Überblick
u.a. Hinweise zu den Punkten
Reisegepäckversicherung
Reiseabbruchversicherung
Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung
veröffentlicht.

Verbraucherzentrale NRW
Auslandsreisen – welcher Versicherungsschutz ist notwendig?

Stiftung Warentest
Reiserücktrittsversicherung Vergleich - Gut versichert, wenn die Reise platzt
Reiserücktrittsversicherung Basisinfos - Wenn beim Urlaub was dazwischen kommt

Portal Finanztip
Geld zurück, wenn beim Urlaub was dazwischenkommt
Reiserücktritt und Stornokosten bei Pauschalreisen - So trittst Du von einer Urlaubsreise zurück

sonstiges/versicherungen.txt · Zuletzt geändert: 11.02.2025 von manfred